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Nachsorge

Die Nachsorge nach einer Mammakarzinomerkrankung beginnt 3 Monate nach Abschluss der Primärbehandlung. Sie soll symptomorientiert stattfinden und sich den jeweiligen Bedürfnissen der betroffenen Frau anpassen. Nach den bisherigen Erfahrungen bringen in regelmäßigen Abständen durchgeführte bildgebende Verfahren (Röntgen-Thorax, Ultraschall des Bauchraumes, Knochenszintigraphie) und Laboruntersuchungen (Tumormarker) keine besseren Überlebenszeitergebnisse als der gezielte Einsatz von bildgebenden Verfahren auf einen klinischen Verdacht hin. Eine Mammographie ist bei einer brusterhaltenden Operation die ersten 10 Jahre einmal jährlich durchzuführen.

Nachsorgeuntersuchungen bei Mammakarzinom

Diagnose eines Lokalrezidivs
Lokalrezidive bei brusterhaltend operierten Mammakarzinom-Patientinnen sind heilbar und sollten deshalb möglichst früh diagnostiziert werden. Inhalt der Nachsorge ist daher die jährliche Durchführung einer Mammographie der betroffenen Brust, meist mit ergänzender Mammasonographie.

Ein lokales Rezidiv nach Mastektomie oder nach Axilladissektion lässt sich am besten durch die klinische Tastuntersuchung diagnostizieren. Die klinische Tastuntersuchung der Brustwand sowie sämtlicher Lymphabflussgebiete ist deshalb zentraler Bestandteil der Nachsorgeuntersuchungen.

Diagnose eines kontralateralen Mammakarzinoms
Ein vorausgegangenes Mammakarzinom ist ein Risikofaktor für ein kontralaterales Mammakarzinom. Daher sollte die kontralaterale Brust bei jeder Nachsorgeuntersuchung abgetastet werden und es sollten jährliche Mammographiekontrollen durchgeführt.

Diagnostik begleitender Beschwerden oder Erkrankungen
Bei jedem Nachsorgetermin wird systematisch nach häufig auftretenden therapieassoziierten Beschwerden wie Lymphödem, Funktionsstörungen im Schulter-Arm-Bereich oder Toxizität der adjuvanten Chemo- und Strahlentherapie gefragt.

Inhalte und Häufigkeit der Nachsorgeuntersuchungen
Die Nachsorgeuntersuchungen sollten in den ersten 3 Jahren vierteljährlich, im 4. bis 5. Jahr halbjährlich und ab dem 6. Jahr jährlich bei Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin erfolgen. Inhalt der Nachsorgeuntersuchungen sollte die körperliche Untersuchung einschließlich eines aufklärenden und informativen Gespräches sein.

Bei der Anamnese sollte speziell nach ungewollter Gewichtsabnahme, zunehmender Müdigkeit oder Leistungsminderung sowie nach Änderung des Appetits und spezieller Essgewohnheiten gefragt werden. Die körperliche Untersuchung beinhaltet das Abklopfen und Abtasten des gesamten Skelettsystems (Schädel, Wirbelsäule, Rippen, Schulterblätter, Schlüsselbeine, Brustbein, Becken, obere und untere Extremitäten), das Abklopfen und Abhören der Lunge, das Abtasten aller erreichbaren Lymphknotenareale sowie die Palpation des Abdomens.

Laboruntersuchungen und Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (mit Ausnahme der Mammographie) sollten nur bei anamnestischem oder klinischem Verdacht auf ein Rezidiv oder auf Metastasen erfolgen.

Psychosoziale Betreuung
Im Rahmen der Nachsorge sollen die betroffenen Frauen auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hingewiesen werden. Sie sollten über Angebote wie z.B. Selbsthilfegruppen informiert werden. Auch die Beratung über die Möglichkeiten der sozialen, familiären und beruflichen Rehabilitation muss Bestandteil der Nachsorge sein.

Sozialmedizinische Beratung
Allen Patientinnen muss die Möglichkeit geboten werden, über folgende Fragen Rat einzuholen:
Hilfe bei der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen,
Beratung zum Schwerbehindertenrecht (Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen),
Beratung zur Sozialversicherung (Krankenkassenleistungen, Krankengeld, Rentengeld, Leistungen der Arbeitsverwaltung),
Pflege und Haushaltsfragen (Wohngeld, Sozialhilfe).

Schwerbehindertengesetz
Derzeit sieht das Schwerbehindertengesetz bei Mammakarzinomen folgende Einstufungen vor:
Stadium I (T1N0M0) 50%
Stadium II (T2N1M0) 60%
Höhere Stadien > 80%
Arm (bei Lymphödem je nach Funktion von Arm/Hand): Plexuslähmung (komplett) 80%; Nervenausfälle (einzelne) 20-50%
Bewegungseinschränkung: Schultergelenk 20-30%; Ellenbogengelenk 10-20%

Literaturreferenz: Deutsche Krebsgesellschaft, Interdisziplinäre S3-Leintlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms